
M-Pucks
M-Blocks CD-Matte
LP-Matte Silentor Protractor
Filzmatte Korkmatte
Impressum und Geschäftsbedingungen
Millennium audiotrade
Isabelle Aymé-Martin
Wickedestraße 43
23554 Lübeck
UmSt ID Nr.DE248654601
Telefon: 0451 2902086
Fax: 012126 29020888
Bankverbindung
Dresdner Bank Lübeck
Konto Nr: 0334078800
BLZ: 23080040
Email: maudiotrade@email.de
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Ma erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf
seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
Die Angebote von Ma sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und
sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder
fernschriftlichen Bestätigung von Ma.
3. PREISE
(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich Ma an die in ihren Angeboten
enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten
die in der Auftragsbestätigung von Ma genannten Preise zuzüglich der
jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen
werden gesondert berechnet.
(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Ma.
4. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT
(1) Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
von Ereignissen, die Ma die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich
erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Ma
oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat Ma auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Ma, die
Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Ma
von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann Ma sich nur
berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
(4) Ma ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei
dann die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von
Interesse:
(5) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch Ma setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers
voraus.
(6) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist Ma berechtigt, Ersatz des ihr
entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die
Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer
über.
5. VERSAND
Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers.
Kosten für Transportversicherung – eine solche wird nur auf ausdrückliche
Anweisung des Käufers abgeschlossen – sowie Kosten für Zusatzverpackungen trägt
der Käufer.
6. GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Ma
verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn die Ware auf Wunsch des Käufers FREI
HAUS geliefert wird.
Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
7. GEWÄHRLEISTUNG
(1) Ma gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln
sind. Die Gewährleistungsfrist beträg 24 Monate und beginnt mit dem
Lieferdatum.
(2) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den
Produkten vorgenommen, Teile aus-gewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede
Gewährleistung,, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung,
daß erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
(3) Der Käufer muß Ma Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
einer Woche nach Eingang der Ware, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können,
sind Ma unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(4) Die Gewährleistung erfolgt in der Weise, daß Ma die Ware nach eigener Wahl
unentgeltlich repariert oder austauscht.
(5) Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist
fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung
des Kaufvertrages verlangen.
(6)
(7) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für
die von Ma gelieferten Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche
jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus
Eigenschaftszusicherungen.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Ma aus jedem Rechtsgrund
gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, Eigentum von Ma.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr
zu veräußern. Verpfändungen oder Siche-rungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung
un-erlaubte Handlung) bezüglich der gelieferten Ware entstehenden Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Ma ab. Ma ermächtigt den Käufer
unwiderruflich, die an Ma abgetretenen Forderungen für Rechnung Ma im eigenen
Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden,
wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer
auf das Ma zustehende Eigentum hinweisen und Ma unverzüglich benachrichtigen,
damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug
– ist Ma berechtigt, die Ware zurückzu-nehmen oder gegebenenfalls Abtretung
der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Ma liegt kein Rücktritt vom
Vertrage.
9. ZAHLUNG
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen 30 Tage nach
Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Ma ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über
die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so ist Ma berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf
die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Ma über den Betrag verfügen
kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst
wird.
(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist Ma berechtigt,, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab 2 % über dem jeweiligen von der Bundesbank veröffentlichten
Basiszins als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann
niedriger, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis
eines höheren Schadens durch Ma ist zulässig.
(4) Wenn Ma Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in
Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst oder die Zahlungen
eingestellt werden, so ist Ma berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu
stellen, auch wenn sie den Scheck angenommen hat. Ma ist in diesem Falle außerdem
berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur
Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus
demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen den Ma als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung,
allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden
verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer
gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den
bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, TEILNICHTIGKEIT
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
Ma und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnisse
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Lübeck.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Copyright (c) 2006 Millennium
audiotrade. Alle Rechte vorbehalten.
maudiotrade@email.de
Impressum / Allgemeine Geschäftsbedingungen