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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Ma erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
Die Angebote von Ma sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Ma.

3. PREISE
(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich Ma an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung von Ma genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Ma.

4. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT
(1) Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Ma die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Ma oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat Ma auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Ma, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Ma von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann Ma sich nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
(4) Ma ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei dann die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse:
(5) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch Ma setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
(6) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist Ma berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

5. VERSAND
Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers.
Kosten für Transportversicherung – eine solche wird nur auf ausdrückliche Anweisung des Käufers abgeschlossen – sowie Kosten für Zusatzverpackungen trägt der Käufer.

6. GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Ma verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn die Ware auf Wunsch des Käufers FREI HAUS geliefert wird.
Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

7. GEWÄHRLEISTUNG
(1) Ma gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträg 24 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum.
(2) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile aus-gewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung,, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, daß erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
(3) Der Käufer muß Ma Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind Ma unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(4) Die Gewährleistung erfolgt in der Weise, daß Ma die Ware nach eigener Wahl unentgeltlich repariert oder austauscht.
(5) Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
(6) 
(7) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die von Ma gelieferten Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen.

8. EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Ma aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, Eigentum von Ma.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen oder Siche-rungsübereignungen sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung un-erlaubte Handlung) bezüglich der gelieferten Ware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Ma ab. Ma ermächtigt den Käufer unwiderruflich, die an Ma abgetretenen Forderungen für Rechnung Ma im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Ma zustehende Eigentum hinweisen und Ma unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist Ma berechtigt, die Ware zurückzu-nehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Ma liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

9. ZAHLUNG
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Ma ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Ma berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Ma über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist Ma berechtigt,, von dem betreffenden Zeitpunkt ab 2 % über dem jeweiligen von der Bundesbank veröffentlichten Basiszins als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch Ma ist zulässig.
(4) Wenn Ma Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst oder die Zahlungen eingestellt werden, so ist Ma berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie den Scheck angenommen hat. Ma ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Ma als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, TEILNICHTIGKEIT
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Ma und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnisse unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Lübeck.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Millennium audiotrade
Benjamin Kähler

Reepschlägerstraße 44
23556 Lübeck

Tel.: 0451 87977 - 22
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